Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 11.10.2011 - 9 Ca 170/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 11.10.2011 - 9 Ca 170/11
- LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14
Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter - …
Etwaige Rückkehrrechte früherer Arbeitnehmer der U zu dieser lassen sich vielmehr nur daraus ableiten, dass ein zuvor zwischen diesen und der U bestehendes Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde, weil es entweder an einem schriftlichen Beendigungstatbestand (§ 623 BGB) fehlt (so im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.) oder weil das Arbeitsverhältnis jener Arbeitnehmer im Wege des Betriebsübergangs von der U auf andere Arbeitgeber überging und ein Widerspruch gegen diesen Betriebsübergang aufgrund einer fehlerhaften Belehrung nach § 613a Abs. 5 BGB noch möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - NZA-RR 2012, 507, 509).In Anbetracht dessen dass die Z den Geschäftsbetrieb der V bereits zum 1. Januar 2008 von der U gekauft hat, ist es nicht fernliegend zu problematisieren, ob neben dem zeitlichen auch das Umstandsmoment einer Verwirkung gegeben ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1527/13, S. 19; verneint im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.).
- LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11
Arbeitgeberwechsel - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung - TV …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, hinsichtlich der Widerklage als unzulässig.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 -.